Wiesbadener Bündnis gegen Raketenstationierung

Offener Brief an die Wiesbadener Stadtverordneten

An die Fraktionen in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung, Herrn Oberbürgermeister und Magistrat z.K.

Presse z.K.

Wiesbaden, 28.6.2026

Wie mit dem Haushaltsdefizit umgehen? (WK vom 24.6.2026)  –  Appell an die Wiesbadener Stadtverordneten

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

Sparen, sparen… bei Bund und Land, weil das Geld fehlt. Und die Kommunen, die mit ihren Leistungen für die Bevölkerung besonders wichtig sind, sind mit am schlimmsten dran.

Pro Jahr, so der Zeitungsbericht, hat die Landeshauptstadt Wiesbaden bei den von Bund und Land übertragenen Pflichtaufgaben ein Defizit von 278 Millionen Euro, das aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden muss. Nun wird regelmäßig auf das sog. Konnexitätsprinzip verwiesen („wer bestellt, soll auch bezahlen“). Hier dürfte aber die Antwort von Bund und Land lauten: „Sorry, aber unsere Kassen sind auch leer“. Und die aktuelle Vereinbarung, ab 1.9. 80-prozentige Kostenübernahme des Bundes, wenn für die Kommunen die eigene Kostenbelastung mindestens 200 Mio.€ beträgt, bedeutet zunächst keine Kostenübernahme des Bundes 1:1. Außerdem könnte der Bund einzelne Pflichtaufgaben  so stückeln, dass die 200 Mio.€ Kostenbelastung auf Seiten der Kommunen nicht erreicht wird. Und schon wieder würden die Kommunen „in die Röhre“ schauen.

Warum beschäftigt uns das als Wiesbadener Bündnis gegen Raketenstationierung? Unser Aufgabengebiet ist ja nicht die kommunale Sozialpolitik. Wir stehen für Diplomatie zur Beendigung von Kriegen, für Friedenssicherung und Abrüstungsvereinbarungen, konkret auch für einen Stationierungsverzicht von Mittelstreckenraketen in Europa, egal ob Raketensysteme von NATO-Staaten oder von Russland.

Den entscheidenden Hebel zur Sanierung aller Haushalte im Interesse der Bedürfnisse der hier lebenden Menschen sehen wir in einer radikalen Senkung von Rüstungsausgaben sowie einem Verzicht auf finanzielle und materielle Unterstützung von Kriegen aller Art. Wir erinnern an den Beschluss der früheren Bundesregierung „Keine Waffenlieferungen in Krisengebiete“. Gelder, die in der Wirtschafts- und Sozialpolitik fehlen stünden dann zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie mit den  nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis, dass eine vermeintliche  Bedrohung durch Russland, der vorgegebene Anlass für die immense Aufrüstung,  nicht existiert. Und, selbst wenn man dies annähme, so gilt es doch umso mehr, Gespräche über wechselseitige Sicherheitsinteressen zu führen und zu verbindlichen Vereinbarung zu kommen, die militärische Gewalt obsolet machen.

  1. Steht zweifelsfrei fest, dass die NATO Russland gegenüber in allen Belangen deutlich überlegen ist. Um einen Krieg zu gewinnen muss ein Land 3-fach so stark sein, wie das angegriffene Land. Noch nicht einmal bei 1:1 wäre Russland  der NATO überlegen.
  2. Steht nach allen Geheimdienstinformationen fest, dass Russland keine Kriegsvorbereitungen gegen ein oder mehrere NATO Länder betreibt. Laut dem Oberbefehlshaber der NATO in Europa und  zugleich Chef der US-Streitkräfte in Europa, Alexus Grynkewich, verstehe Moskau sehr genau, dass die NATO ein Verteidigungsbündnis sei und über ehebliche militärische Vorteile verfüge. Es sei seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Russland wisse, dass ein Angriff auf die baltischen Staaten scheitern würde. Gerade weil Moskau dies verstehe, werde es en solches Risiko nicht eingehen. (so zitiert nach FR vom 12.6.2026).

Nicht zuletzt zur Sicherung eines ausgeglichenen städtischen Haushalts unter Vermeidung von Einschnitten in das „soziale Netz“  appellieren wir an Sie, in dem dargelegten Sinn, einen Finanzierungsappellbeschluss an die Bundesregierung zu fassen und gleichzeitig innerhalb Ihrer Parteigremien herfür zu werben.

Sorge bereitet uns darüber die Eskalation des Kriegsgeschehens in der Ukraine und in Russland. Es ist sicherlich zulässig, dass im Land des unmittelbaren Kriegsverursachers militärische Ziele angegriffen werden. Wenn dies allerdings ausgedehnt wird auf die Infrastruktur im weitesten Sinne, ist dies völkerrechtlich problematisch. Man könnte dann letzten Endes auch Lebensmittelfabriken und Supermärkte angreifen, da sie auch der Versorgung von Soldat:innen dienen. Sogenannte Kollateralschäden kommen noch hinzu. Die Angriffe Russland auf die Bevölkerung in Städten halten wir natürlich auch für  nicht gerechtfertigt. Für uns alle in Wiesbaden hat die Eskalation des Krieges, die mit massiver NATO-Unterstützung einhergeht,  einhergeht, eine besondere Bedeutung. Denn konkrete Kriegsplanungen der Ukraine in Russland und die Ausführung werden von hier aus, nämlich von den US-Militäreinrichtungen in Mainz-Kastel und Erbenheim, gesteuert. Die New York Times hatte hierüber bereits in der Vergangenheit  berichtet. Informieren Sie sich also bei dem hiesigen US- und NATO-Militär und fordern Sie Nachweise darüber, dass von hier aus nicht völkerrechtswidrig agiert wird.

Die Eskalation des Kriegsgeschehens in Russland könnte zudem dazu führen, dass sich Russland durch Ukraine und NATO derart in die Enge getrieben sehen könnte und in letzter Konsequenz ernsthaft den Einsatz nuklearer Mittel in Erwägung ziehen könnte, was eine weltweite Katastrophe nach sich ziehen würde. Anlässlich der Kuba-Krise in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, die durch Vereinbarungen zwischen den Präsidenten der USA und der Sowjetunion beigelegt wurde, hat der damalige US-Präsident John  F. Kennedy sinngemäß gesagt, man dürfe eine Atommacht nicht dermaßen demütigen, dass sie  mit dem Rücken an der Wand steht und dann eventuell die „schmutzige Bombe“ einsetzt.

Die Lehren auch hieraus können doch nur sein, Diplomatie und Verhandlungsangebote anstatt Durchhalteparolen und militärische Eskalation. Beide Seiten müssen erkennen, es wird keinen „gerechten“ Frieden geben. Beide Seiten werden „Kröten“ schlucken müssen. Es muss aber eine Lösung geben, die für alle Zukunft neue militärische Auseinandersetzungen ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Sprecher:innenkeis: Dr. Manon Tuckfeld, Jan Menning, Albert Meyer, Gerd Strauch

Ergänzung vom 29.6.:

Die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Ländern zur teilweisen Erstattung von Kosten der Kommunen durch ausgeführte Pflichtaufgaben mit Wirkung ab dem 1.9. zeigt, dass das Konnexitätsprinzip grundsätzlich anerkannt wird. Hieraus dürfte dann als Rechtsanspruch auch bereits für die Vergangenheit ein Kostenerstattungsanspruch entstehen. Die bei der LH Wiesbaden als Defizit verbleibenden 278 Mio.€ sollten daher zur Erstattung bei der Bundesregierung geltend gemacht werden. im Ablehnungsfall wären dann die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung zu prüfen.

Freundliche Grüße

Der Sprecher:innenkreis: Dr. Manon Tuckfeld, Jan Menning, Albert Meyer, Gerd Strauch

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